Norm
EKHG §1 IICRechtssatz
Ein Unfall, der nur durch eine Anlage der Eisenbahn ohne Bezug auf deren Betrieb verursacht wurde, stellt noch keinen Betriebsunfall im Sinne des EKHG dar, der die Gefährdungshaftung des Eisenbahnunternehmers auslösen könnte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0058197Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
03.06.2020