Norm
AngG §27 A4Rechtssatz
Der Dienstgeber hat das Vorliegen des Entlassungsgrundes zu beweisen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Arbeitgeber, Beweislast, Beweispflicht, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Angestellte, Prozess, VerfahrenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0029127Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.04.2021