RS OGH 1980/3/27 13Os28/80, 10Os36/80, 13Os13/91, 13Os165/03

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Veröffentlicht am 27.03.1980
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Norm

StGB §133 D3

Rechtssatz

"Präsenter Deckungsfonds" nur dann, wenn das anvertraute Gut durch eine dem Täter jederzeit verfügbare gleichwertige Sache ausgetauscht werden kann (und sohin eine sofortige oder doch vollständige Schadensdeckung gewährleistet ist).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0094364

Dokumentnummer

JJR_19800327_OGH0002_0130OS00028_8000000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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