Norm
ZPO §1 AcRechtssatz
Ein zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen und anderen Ansprüchen der Wohnungseigentümer geschaffener Verein wird durch die Genehmigung der Prozeßführung durch die Wohnungseigentümer nicht legitimiert, die den Wohnungseigentümer zustehenden Ansprüche im eigenen Namen geltend zu machen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0035040Dokumentnummer
JJR_19800409_OGH0002_0030OB00650_7900000_003