Norm
AKHB Art8 Abs1 Z1Rechtssatz
Die Vorsätzlichkeit einer Obliegenheitsverletzung nach Art 8 Abs 1 Z 1 AKHB folgt ausnahmsweise dann nicht schon aus der Verwirklichung des äußeren Tatbestandes, wenn der Geschädigte zu erkennen gibt, daß aus einer offensichtlich minimalen Verletzung Versicherungsansprüche nicht zu erwarten sind. (erg zu 7 Ob 215/70, 7 Ob 133/74).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0080589Dokumentnummer
JJR_19800410_OGH0002_0070OB00009_8000000_001