RS OGH 1980/4/10 7Ob9/80

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Veröffentlicht am 10.04.1980
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Norm

AKHB Art8 Abs1 Z1
VersVG §6 Abs3 A

Rechtssatz

Die Vorsätzlichkeit einer Obliegenheitsverletzung nach Art 8 Abs 1 Z 1 AKHB folgt ausnahmsweise dann nicht schon aus der Verwirklichung des äußeren Tatbestandes, wenn der Geschädigte zu erkennen gibt, daß aus einer offensichtlich minimalen Verletzung Versicherungsansprüche nicht zu erwarten sind. (erg zu 7 Ob 215/70, 7 Ob 133/74).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0080589

Dokumentnummer

JJR_19800410_OGH0002_0070OB00009_8000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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