RS OGH 1980/4/10 7Ob18/80

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Veröffentlicht am 10.04.1980
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Norm

VersVG §39 Abs2

Rechtssatz

Wurde das Mahnschreiben vom Versicherer erst nach Eintritt des Schadensfalles verfaßt, so ist es schon aus diesem Grunde nicht geeignet, die von ihm in Anspruch genommene Leistungsfreiheit nach § 39 Abs 2 VersVG, zu begründen.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 18/80
    Entscheidungstext OGH 10.04.1980 7 Ob 18/80

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0080775

Dokumentnummer

JJR_19800410_OGH0002_0070OB00018_8000000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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