Norm
WEG 1975 §24Rechtssatz
Da § 24 WEG 1975 den abstrakt als schwächer gewerteten Wohnungseigentumsbewerber schützt, kann (nur) er sich auf die Nichtigkeit berufen, die im Verfahren nicht von Amtswegen zu beachten ist; es liegt ein Fall relativer Nichtigkeit vor (vgl Koziol-Welser, Grundriß 5.Auflage I 125).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0083338Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
03.06.2011