RS OGH 1980/4/16 1Ob784/79, 1Ob615/80, 8Ob650/85, 5Ob192/10m

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Veröffentlicht am 16.04.1980
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Norm

WEG 1975 §24

Rechtssatz

Da § 24 WEG 1975 den abstrakt als schwächer gewerteten Wohnungseigentumsbewerber schützt, kann (nur) er sich auf die Nichtigkeit berufen, die im Verfahren nicht von Amtswegen zu beachten ist; es liegt ein Fall relativer Nichtigkeit vor (vgl Koziol-Welser, Grundriß 5.Auflage I 125).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0083338

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

03.06.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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