Norm
ABGB §1151 XRechtssatz
Der Behandlungsvertrag mit einem Arzt ist grundsätzlich als freier selbständiger Dienstvertrag zu werten, der den Arzt nicht in wirtschaftliche Abhängigkeit geraten lässt, sodass Streitigkeiten daraus nicht der Arbeitsgerichtsbarkeit unterliegen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0021339Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
29.10.2014