Norm
ABGB §922Rechtssatz
Über die Notwendigkeit sachverständiger Untersuchung entscheiden die objektive Sachlage und die allgemeine Verkehrsanschauung, also nicht die persönlichen Verhältnisse des Käufers, dessen Geschäftsgang oder dessen Anschauungen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0018651Zuletzt aktualisiert am
17.11.2008