Norm
ABGB §140 Abs2 AbRechtssatz
Es ist unmaßgeblich, ob der haushaltsführende Teil ausschließlich oder, besonders weil er berufstätig ist, nur während bestimmter Tageszeiten oder überhaupt nur an bestimmten Tagen sich der Betreuung des Kindes widmet. Er muss zur Betreuung des Kindes, das sich zumindest zeitweise in einem von ihm geführten Haushalt befindet, tatsächlich Leistungen erbringen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0047443Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
11.03.2021