Norm
ABGB §922Rechtssatz
Die Untersuchung darf nicht oberflächlich sein, sondern muss mit fachkundiger Sorgfalt vorgenommen werden; sie braucht aber nicht peinlich genau zu sein; zur sachgemäßen Untersuchung gehört unter Umständen die Zuziehung von Sachverständigen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0018493Zuletzt aktualisiert am
17.11.2008