Norm
ABGB §804Rechtssatz
Ein Verzicht des Noterben auf die Errichtung eines Inventars kann auch konkludent erfolgen; nachträgliches Hervorkommen weiterer Vermögensstücke ist unerheblich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0013010Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.12.2011