Norm
AKHB Art6 Abs2 litbRechtssatz
Ein einmaliges, unsorgfältiges, kurzfristiges Verwahren eines Kraftfahrzeuges ist noch nicht als Gefahrenerhöhung im Sinne der §§ 23 ff VersVG anzusehen, und zwar auch dann nicht, wenn dadurch eine Schwarzfahrt mit dem versicherten Kraftfahrzeug ermöglicht wurde; wohl aber wenn durch die Art der Verwahrung ein Dauerzustand und damit die erhöhte Gefahr der unbefugten Inbetriebnahme durch einen hiezu nicht geeigneten Lenker geschaffen wird.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0080235Dokumentnummer
JJR_19800424_OGH0002_0070OB00025_8000000_001