Norm
ABGB §1168aRechtssatz
Mit der Erklärung des Unternehmers, was er vom Besteller zur Herstellung des Werkes benötigt, ist nicht notwendig auch schon gesagt, welche Folgen es für den Besteller haben kann, wenn ihm das Werk mangels seiner Mitwirkung unvollständig übergeben und es von ihm in diesem Zustand in Gebrauch genommen wird. Eine Verpflichtung des Unternehmers zur Warnung des Bestellers vor den mit dem "Mißlingen" oder mit der unvollständigen Ausführung des Werkes verbundenen Gefahren kommt aber schon begrifflich dort nicht in Betracht, wo diese Folgen offenkundig und für jedermann sogleich erkennbar sind (Einstellung einer Skibindung).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0022081Dokumentnummer
JJR_19800429_OGH0002_0040OB00549_7900000_001