RS OGH 1980/4/30 3Ob27/80, 3Ob116/84, 3Ob23/87, 3Ob2442/96f, 3Ob308/97h, 8Ob220/02i, 15Os101/15i

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Veröffentlicht am 30.04.1980
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Norm

ABGB §428
ABGB §452d

Rechtssatz

Das zur Übertragung des Eigentums (§ 428 ABGB), nicht aber zum Pfandrechtserwerb (§§ 451 f ABGB) ausreichende Besitzkonstitut ist keine taugliche Erwerbsart (modus) zur Begründung von Sicherungseigentum. Befindet sich die von der Sicherungsabrede betroffene Sache nicht in der Gewahrsame des Eigentümers, sondern eines Dritten, ist zur Übertragung des Sicherungseigentums auch die Besitzanweisung hinreichend. Darunter versteht man die vom Erwerber gebilligte Erklärung des Veräußerers an den dritten Inhaber, dieser möge die Sache nicht mehr für ihn, sondern für den Erwerber innehaben.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 27/80
    Entscheidungstext OGH 30.04.1980 3 Ob 27/80
  • 3 Ob 116/84
    Entscheidungstext OGH 09.01.1985 3 Ob 116/84
    nur: Das zur Übertragung des Eigentums (§ 428 ABGB), nicht aber zum Pfandrechtserwerb (§§ 451 f ABGB) ausreichende Besitzkonstitut ist keine taugliche Erwerbsart (modus) zur Begründung von Sicherungseigentum. (T1)
    Veröff: SZ 58/1
  • 3 Ob 23/87
    Entscheidungstext OGH 18.02.1987 3 Ob 23/87
    Veröff: SZ 60/29 = JBl 1987,383
  • 3 Ob 2442/96f
    Entscheidungstext OGH 18.12.1996 3 Ob 2442/96f
    nur: Das zur Übertragung des Eigentums (§ 428 ABGB), nicht aber zum Pfandrechtserwerb (§§ 451 f ABGB) ausreichende Besitzkonstitut ist keine taugliche Erwerbsart (modus) zur Begründung von Sicherungseigentum. Befindet sich die von der Sicherungsabrede betroffene Sache nicht in der Gewahrsame des Eigentümers, sondern eines Dritten, ist zur Übertragung des Sicherungseigentums auch die Besitzanweisung hinreichend. (T2)
  • 3 Ob 308/97h
    Entscheidungstext OGH 25.08.1999 3 Ob 308/97h
    Auch; nur T1
  • 8 Ob 220/02i
    Entscheidungstext OGH 26.06.2003 8 Ob 220/02i
    Auch
  • 15 Os 101/15i
    Entscheidungstext OGH 07.10.2015 15 Os 101/15i
    Auch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0011202

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

12.11.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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