Norm
ABGB §34Rechtssatz
Bring jemand vor oder deutet er an, er habe wegen Alkoholisierung nicht die Tragweite seines Handelns überblicken können, ist dies nach dem Recht seines Heimatstaates zu beurteilen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0009251Dokumentnummer
JJR_19800506_OGH0002_0050OB00582_8000000_001