Norm
ZPO §503 Z2 C1bRechtssatz
Ob über eine Klagsänderung formell mittels eines Beschlusses zu entscheiden gewesen wäre oder nicht, ist eine Verfahrensfrage. Hat das Berufungsgericht einen Verfahrensmangel in dieser Richtung ausdrücklich verneint, so kann der OGH das Vorliegen eines derartigen, angeblich im Verfahren erster Instanz unterlaufenen Mangels nicht mehr untersuchen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0043172Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.04.2017