RS OGH 1980/5/8 7Ob27/80, 7Ob4/90, 7Ob84/08s, 7Ob91/10y, 7Ob207/12k, 7Ob192/13f, 7Ob164/14i, 7Ob63/1

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Veröffentlicht am 08.05.1980
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Norm

AHVB allg

Rechtssatz

In der Haftpflichtversicherung ist der Versicherungsfall allein dadurch gegeben, dass ein Dritter vom Versicherungsnehmer Schadenersatz fordert, ohne dass es darauf ankommt, ob diese Forderung berechtigt ist, weil Versicherungsschutz auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche in sich schließt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0081228

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

08.06.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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