Norm
AHVB allgRechtssatz
In der Haftpflichtversicherung ist der Versicherungsfall allein dadurch gegeben, dass ein Dritter vom Versicherungsnehmer Schadenersatz fordert, ohne dass es darauf ankommt, ob diese Forderung berechtigt ist, weil Versicherungsschutz auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche in sich schließt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0081228Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
08.06.2022