RS OGH 1980/5/14 3Ob47/80, 6Ob622/80

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.05.1980
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Norm

ABGB §364c C2
EO §350
WBFG §22 Abs2

Rechtssatz

Das Verbot nach § 22 Abs 2 WBFG 1968 hat nicht nur im Fall der grundbücherlichen Durchführung der Eigentumsübertragung auf Grund von den Parteien errichteten, also von Privaten Urkunden, Wirkung, sondern auch dann, wenn der Käufer die Erfüllung des Kaufvertrages durch das Gericht im Zwangsvollstreckungsweg (nach Schaffung eines diesbezüglichen Exekutiontitels) durchsetzen muß.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0004506

Dokumentnummer

JJR_19800514_OGH0002_0030OB00047_8000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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