RS OGH 1980/5/14 2Ss129/80

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.05.1980
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Norm

StGB §111

Rechtssatz

1. Die "Polizei" als solche - in ihrer Gesamtheit und als Inbegriff aller polizeilichen Einrichtungen in Bund und Ländern - ist keine beleidigungsfähige Personengesamtheit.

2. Herabsetzende Äußerungen über die "Polizei" als solche können auch als Sammelbeleidigung nicht in Betracht kommen, da der mit diesem Begriff umschriebene Personenkreis zu wenig überschaubar ist. RS U OLG Düsseldorf (D) 1980/05/14 2 Ss 129/80 Veröff: MDR 1981,337

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1980:RS0104710

Dokumentnummer

JJR_19800514_AUSL000_0020SS00129_8000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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