Norm
ASVG §176 Abs1 Z6Rechtssatz
Hilft der Auftraggeber bei der Durchführung des eigentlichen Transportes, wozu insbesonders die Bedienung des Kraftfahrzeuges gehört mit, so bedient sich der Frachtführer seiner im Sinne des § 431 HGB "bei der Ausführung der Beförderung" und der Auftraggeber leistet eine Arbeit, die sonst ein Arbeitnehmer des Frachtführers zu errichten hätte.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0084128Dokumentnummer
JJR_19800520_OGH0002_0020OB00051_8000000_002