RS OGH 1980/5/20 2Ob51/80

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Veröffentlicht am 20.05.1980
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Norm

ASVG §176 Abs1 Z6

Rechtssatz

Hilft der Auftraggeber bei der Durchführung des eigentlichen Transportes, wozu insbesonders die Bedienung des Kraftfahrzeuges gehört mit, so bedient sich der Frachtführer seiner im Sinne des § 431 HGB "bei der Ausführung der Beförderung" und der Auftraggeber leistet eine Arbeit, die sonst ein Arbeitnehmer des Frachtführers zu errichten hätte.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 51/80
    Entscheidungstext OGH 20.05.1980 2 Ob 51/80

Schlagworte

SW: Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0084128

Dokumentnummer

JJR_19800520_OGH0002_0020OB00051_8000000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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