Norm
ZPO §235 ERechtssatz
Eine aktenkundige Klagseinschränkung ist vom Berufungsgericht im Rahmen der rechtlichen Beurteilung ungeachtet des Umstandes, daß die beklagten Parteien keine Berufung erhoben und den bezüglichen Mangel nicht gerügt hatten, wahrzunehmen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0039646Dokumentnummer
JJR_19800520_OGH0002_0020OB00001_8000000_001