RS OGH 1980/5/20 2Ob51/80

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.05.1980
beobachten
merken

Norm

ASVG §175 Abs2 Z4
ASVG §176 Abs1 Z6

Rechtssatz

Ein im Zusammenhang mit der Gewinnung und Verarbeitung von Produkten im Sinne des § 175 Abs 2 Z 4 ASVG Tätiger (und daher Unfallversicherter) kann diese Tätigkeit vorübergehend unterbrechen und eine Tätigkeit im Sinne des § 176 Abs 1 Z 6 ausüben. Ebenso kann jemand, der außerhalb einer Tätigkeit nach § 175 Abs 2 Z 4 ASVG einem Transportunternehmer einen bestimmten Zustellauftrag erteilt, diese Hilfe leisten. (Zustellung von Deputatskohle).

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 51/80
    Entscheidungstext OGH 20.05.1980 2 Ob 51/80

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0084995

Dokumentnummer

JJR_19800520_OGH0002_0020OB00051_8000000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten