Norm
StGB §70Rechtssatz
Eine abnorme neurotische Persönlichkeitsstruktur schließt Gewerbsmäßigkeit nicht aus, zumal die Wiederholungstendenz ihre Ursache auch in dem Zusammenwirken verschiedener Motivationen haben kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0092586Dokumentnummer
JJR_19800522_OGH0002_0120OS00031_8000000_002