Norm
KSchG §20Rechtssatz
Wird eine höhere als die gesetzliche Mindestanzahlung (§ 20 Abs 1 KSchG) vereinbart, so verliert der Verkäufer, der die Sache dem Verbraucher übergeben hat, ohne die Mindestanzahlung erhalten zu haben, nur den Anspruch auf diese, nicht auch auf den den Betrag der Mindestanzahlung übersteigenden Betrag der vertraglich vereinbarten Anzahlung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0065693Dokumentnummer
JJR_19800527_OGH0002_0010OB00621_8000000_002