Norm
ABGB §1302 ARechtssatz
Die vorsätzliche oder mit auffallender Sorglosigkeit erfolgte Schadenszufügung durch eine Gewässerreinigung setzt voraus, daß diese in Verletzung der Sorgfaltspflicht des § 31 Abs 1 WRG und damit rechtswidrig erfolgte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0026697Dokumentnummer
JJR_19800527_OGH0002_0010OB00011_8000000_004