Norm
StGB §127 CRechtssatz
Dem Diebstahlstatbestand genügt der Vorsatz (§ 5 Abs 1 StGB), einen Dritten und daher auch vor allem einen Tatbeteiligten unrechtmäßig zu bereichern.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0093364Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
02.02.2016