Norm
1.DVEheG §76Rechtssatz
Wesentlich ist eine Neuerung bereits dann, wenn ihrer Nichtberücksichtigung die abstrakte Eignung zukommt, eine erschöpfende Erörterung und gründliche Beurteilung der Streitsache zu hindern.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0042019Dokumentnummer
JJR_19800529_OGH0002_0070OB00585_8000000_001