RS OGH 1980/6/3 4Ob63/80

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Veröffentlicht am 03.06.1980
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Norm

DHG §2

Rechtssatz

Beschädigt ein Straßenwärter, der als Lastkraftwagenfahrer verwendet wird, einen Überkopfwegweiser mit dem Kran des Lastkraftwagens, weil er den Überkopfwegweise ohne anzuhalten passierte und sich nur durch Öffnen der Fahrzeugtüre und Hinausbeugen Überzeugte, ob er ungehindert durchfahren könne, liegt leichte Fahrlässigkeit vor, die sich im Hinblick auf die geringe Erfahrung des Dienstnehmers einer entschuldbaren Fehlleistung nähert.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 63/80
    Entscheidungstext OGH 03.06.1980 4 Ob 63/80

Schlagworte

SW: Arbeitnehmer, Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0054141

Dokumentnummer

JJR_19800603_OGH0002_0040OB00063_8000000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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