Norm
ABGB §914 IIIbRechtssatz
Auch im Arbeitsrecht ist der objektive Erklärungswert einer Willensäußerung maßgeblich (hier: Auflösungserklärung des Arbeitnehmers).
Entscheidungstexte
Schlagworte
Angestellte, konkludent, Ende, Beendigung, vorzeitiger Austritt, Erklärung, Willenserklärung, Auslegung, Interpretation, Dienstverhältnis, ArbeitsverhältnisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0028642Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
18.01.2021