Norm
StPO §2 Abs1Rechtssatz
Durch die Überschreitung der Anklage wurde das Gesetz im § 267 StPO, nicht aber auch im § 2 (Abs 1) StPO, der nur das Anklageprinzip als solches normiert, ohne die - eben im § 267 StPO - Reichweite der Anklage zu betreffen, verletzt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0096029Dokumentnummer
JJR_19800610_OGH0002_0100OS00074_8000000_002