RS OGH 1980/6/10 5Ob572/80

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.06.1980
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Norm

AußStrG §279
ZPO §228 A1
ZPO §228 B4
ZPO §228 C1

Rechtssatz

Kein Feststellungsinteresse bei fehlender Einigung der Streitteile über die Aufteilung des Erlöses bei Verkauf der gemeinschaftlichen Liegenschaft. Bei Feilbietung im Rahmen einer freiwilligen Versteigerung sieht § 279 AußStrG bei fehlender Einigung der Teilhaber über die Aufteilung des Verkaufserlöses den Gerichtserlag vor. Die Ausfolgung des entsprechenden Anteiles ist mit Leistungsklage zu erwirken.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 572/80
    Entscheidungstext OGH 10.06.1980 5 Ob 572/80

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0008642

Dokumentnummer

JJR_19800610_OGH0002_0050OB00572_8000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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