Norm
AußStrG §279Rechtssatz
Kein Feststellungsinteresse bei fehlender Einigung der Streitteile über die Aufteilung des Erlöses bei Verkauf der gemeinschaftlichen Liegenschaft. Bei Feilbietung im Rahmen einer freiwilligen Versteigerung sieht § 279 AußStrG bei fehlender Einigung der Teilhaber über die Aufteilung des Verkaufserlöses den Gerichtserlag vor. Die Ausfolgung des entsprechenden Anteiles ist mit Leistungsklage zu erwirken.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0008642Dokumentnummer
JJR_19800610_OGH0002_0050OB00572_8000000_001