Norm
DSt 1872 §2 C1Rechtssatz
Mangel Äußerung der hiezu ausdrücklich aufgeforderten Mandanten ist ein Rechtsanwalt berechtigt, auch ein wenig aussichtreiches Rechtsmittel (hier: Revisionsrekurs) zu erheben, um sich nicht den Vorwurf mangelhafter Vertretung auszusetzen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0055616Dokumentnummer
JJR_19800616_OGH0002_000BKD00013_8000000_001