Norm
DSt 1872 §2 HRechtssatz
Presse - Reklame. Es genügt, dem Journalisten anläßlich der Einladung oder bei seinem Erscheinen eine Herausstellung der Person des Rechtsanwaltes zu untersagen. Es geht zu weit, wenn von einem Rechtsanwalt verlangt wird, bei der gegebenen Sachlage einen Bürstenabzug des bevorstehenden Artikels anfordern zu müssen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0055747Dokumentnummer
JJR_19800616_OGH0002_000BKD00022_8000000_001