Norm
StGB §146 ERechtssatz
Damit ein Betrug nach § 166 StGB privilegiert ist, muß nur der Geschädigte, nicht auch der Getäuschte Familienangehöriger sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0094490Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
15.11.2019