Norm
StPO §285aRechtssatz
Hat der OGH eine Nichtigkeitsbeschwerde nicht sachlich einzugehen, oder hat infolge Rechtsmittelrückziehung (hier: im Gerichtstag) eine Beschwerdeentscheidung überhaupt zu entfallen, dann fehlt es an der - insoweit bloß ausnahmsweise vorgesehenen - Zuständigkeit des OGH zur Erledigung der Berufung.
Entscheidungstexte