Norm
EO §7 BdIARechtssatz
Bei Leistungsklagen ist die Bestimmtheit schon deshalb erforderlich, um dem Gegner den Umfang seiner Leistungen zweifelsfrei zu umschreiben und im Falle der Leistungsverweigerung die exekutive Durchführung zu ermöglichen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0000799Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.12.2012