Norm
StGB §71Rechtssatz
Insofern der Täter beim Vergehen nach § 6 Abs 1 AusfVG ein illegales Erwerbsstreben gezeigt hat, beruht die Tat auf der gleichen schädlichen Neigung, wie sich auch anderen Vermögensdelikten zugrundelag, wenn jene auch nicht gegen dasselbe Rechtsgut gerichtet waren (hiezu SSt 41/57).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0092040Dokumentnummer
JJR_19800619_OGH0002_0130OS00048_8000000_003