Norm
ZPO §503 Z2 C3cRechtssatz
Hat das Berufungsgericht denkmögliche Gründe für seine Beweiswürdigung angeführt, so ist es nicht erforderlich, dass es auf jedes mögliche Gegenargument im einzelnen einging.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0043167Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.04.2011