Norm
ZPO §467 Cb3Rechtssatz
Enthält die Revisionsschrift sowohl einen bestimmten (oder bestimmbaren) als auch einen unbestimmten Revisionsantrag, dann ist sie zwar nicht zu verwerfen, die dem unbestimmten Revisionsantrag zuzuordnenden Revisionsausführungen sind aber einer meritorischen Behandlung entzogen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0041766Dokumentnummer
JJR_19800624_OGH0002_0050OB00642_8000000_001