Norm
ABGB §785Rechtssatz
Schenkungen auf den Todesfall sind keine Schenkungen im Sinne des § 785 ABGB, weshalb ihr Wert bei Berechnung des Pflichtteiles auch dann zu berücksichtigen ist, wenn sie länger als 2 Jahre vor dem Tod des Erblassers gemacht worden sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0012970Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
11.04.2018