Norm
ABGB §37 C1Rechtssatz
Ist der zu sichernde Anspruch ein Vertragsanspruch, so unterliegt das Vertragsverhältnis mangels hinreichender Bescheinigung oder auch nur Verdachtsmomente für eine von den Parteien getroffene Rechtswahl im Sinn des § 36 IPRG der Beurteilung nach österreichischem Recht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0045170Dokumentnummer
JJR_19800702_OGH0002_0060OB00673_8000000_001