Norm
ABGB §1052 ARechtssatz
Ein wegen Unbestimmtheit der - vom Kläger unbekämpften - Zug um Zug zu erbringenden Gegenleistung zur Vollstreckung ungeeignetes Leistungsbegehren ist abzuweisen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0000981Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.12.2011