Norm
ABGB §1438 DRechtssatz
Bei Zahlungsunfähigkeit des Gläubigers und für den Fall, dass Gegenforderungen anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden sind, konnte schon bisher trotz einer Kompensationsausschlussvereinbarung aufgerechnet werden. Nach den Intentionen des Gesetzgebers sollte durch § 6 Abs 1 KSchG darüber hinaus auch der für unbillig erachtete Ausschluss der Aufrechnung für Gegenforderungen, die dem Verbraucher im Zusammenhang mit demselben Vertrag zustehen, unzulässig sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0033891Dokumentnummer
JJR_19800708_OGH0002_0050OB00570_8000000_002