RS OGH 1980/7/8 5Ob17/80

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Veröffentlicht am 08.07.1980
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Norm

AllgGAG §5 Abs1
nö BauO §10 Abs1
nö BauO §10 Abs2
LiegTeilG §30

Rechtssatz

Eine Einschränkung des Begriffs der Grundabteilung kann auch nicht daraus abgeleitet werden, daß die Vorschrift des § 10 Abs 2 nö BauO 1976, wonach dem Ansuchen um die Bewilligung einer Grundabteilung ein Teilungsplan anzuschließen ist, auf die Fälle der echten Teilung und der Grenzverlegung zugeschnitten ist.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 17/80
    Entscheidungstext OGH 08.07.1980 5 Ob 17/80

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0049591

Dokumentnummer

JJR_19800708_OGH0002_0050OB00017_8000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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