Norm
EO §389 IRechtssatz
Erörterungen des Sachverhaltes mit der gefährdeten Partei im Sinne des § 182 ZPO in einem ergänzenden Verfahren widersprechen dem Wesen des auf Raschheit abgestellten Verfahrens über einstweilige Verfügungen und kommen daher nicht in Betracht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0005443Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.02.2013