RS OGH 1980/7/9 1Ob803/79, 1Ob765/81

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Veröffentlicht am 09.07.1980
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Norm

ABGB §1054
WEG §23
WEG §24
WEG §25

Rechtssatz

Wurde beim Kauf einer erst fertigzustellenden Eigentumswohnung, deren Baukosten der Wohnungseigentumsbewerber zu tragen hat, ein Zirkakaufpreis vereinbart, muß der Käufer auch nicht unbedeutende Preissteigerungen hinnehmen, wenn dies der allgemeinen Situation der Entwicklung der Baukosten entspricht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0020013

Dokumentnummer

JJR_19800709_OGH0002_0010OB00803_7900000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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