Norm
ABGB §1054Rechtssatz
Wurde beim Kauf einer erst fertigzustellenden Eigentumswohnung, deren Baukosten der Wohnungseigentumsbewerber zu tragen hat, ein Zirkakaufpreis vereinbart, muß der Käufer auch nicht unbedeutende Preissteigerungen hinnehmen, wenn dies der allgemeinen Situation der Entwicklung der Baukosten entspricht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0020013Dokumentnummer
JJR_19800709_OGH0002_0010OB00803_7900000_003