Norm
ABGB §932 IIbRechtssatz
Fehlt es an einer zugesicherten Eigenschaft, so ist dieser Mangel wesentlich, wenn das Vorhandensein dieser Eigenschaft von ausschlaggebender Bedeutung für den Besteller war.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0018718Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.12.2013