Norm
ABGB §1054Rechtssatz
Ein Kaufpreis ist bestimmbar, wenn auf die Selbstkosten (hier: Baukosten eines Hauses mit Eigentumswohnungen) des Verkäufers abgestellt wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0020018Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.04.2019