RS OGH 1980/7/9 1Ob628/80, 1Ob117/11d

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.07.1980
beobachten
merken

Norm

EheG §81 Abs3

Rechtssatz

Verwertung im Sinne des § 81 Abs 3 EheG ist nicht nur eine solche der Substanz nach, sondern auch die Erzielung von Erträgnissen aus derartigen Wertanlagen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0057802

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

12.01.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten